1 Online-Inserate-Auftrag
1.1 Der Online-Inserate-Auftrag (nachstehend: Vertrag)
ist ein Vertrag zwischen der Peterka Siebdruck AG (nachstehend:
Diensteanbieterin) und dem Inserenten
(schliesst ausdrücklich auch die weibliche Form ein)
über die Schaltung eines Online-Inserats (nachstehend:
Inserat) auf der Internetplattform „Baumaschinen“
(nachstehend: Internetplattform), welche
durch die Diensteanbieterin betrieben wird. Für den Vertrag
gelten neben den Bestimmungen im Online-Inserate-Formular
(nachstehend: Formular) ausschliesslich die
vorliegenden AGB sowie die auf dem Internetplattform verfügbare
aktuelle Preisliste.
1.2 Die Anwendbarkeit allfälliger AGB des Inserenten
ist, soweit die Diensteanbieterin diesen nicht schriftlich
zugestimmt hat, ausgeschlossen. Insbesondere führt Stillschweigen
z.B. durch Unterlassung eines Widerspruchs bzw. eine unterbliebene
Zurückweisung der AGB des Inserenten seitens der Diensteanbieterin
nicht dazu, dass die AGB des Inserenten damit als vereinbart
gelten.
1.3 Die Diensteanbieterin ist berechtigt, die vorliegenden
AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Sie wird
den Inserenten rechtzeitig, d.h. mindestens einen Monat vorher,
die Änderungen/Ergänzungen anzeigen. Ist der Inserent
mit den mitgeteilten Änderungen bzw. Ergänzungen
nicht einverstanden, so hat er das Recht, den Vertrag innert
14 Tagen ab Erhalt der Änderungen bzw. Ergänzungen
durch eingeschriebenen Brief zu kündigen. Unterlässt
der Inserent die Kündigung, so gilt dies als Zustimmung
zur Änderung bzw. Ergänzung der bisherigen AGB.
Kündigt der Inserent, so wird die über die Beendigung
des Vertrags hinaus vom Inserenten bereits geleistete Vergütung
ohne Zins zurückerstattet.
2 Vertragsschluss/-gültigkeit
2.1 Die Diensteanbieterin schliesst einen Vertrag mit einem
Inserenten nur ab, falls dieser das Inserat ausschliesslich
im Rahmen seiner beruflichen und gewerblichen Tätigkeit
verwendet. Das Vorliegen dieser Bedingung beim Inserenten
ist für die Diensteanbieterin für den Vertragsabschluss
unabdingbar.
2.2 Der Vertrag kommt unter Vorbehalt entgegenstehender individueller
Vereinbarungen mit der Online-Erstellung durch den Inserenten
und der erstmaligen Wahrnehmbarmachung auf der Internetplattform
der Diensteanbieterin zu Stande.
3 Bestandteile eines Inserates, Qualitätsanforderungen
3.1 Ein Inserat kann aus einem und/oder mehreren der genannten
Bestandteile bestehen:
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aus Text, Bild; |
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- |
aus einem Link, der bei Anklicken die Verbindung mittels
einer vom Inserent genannten Online-Adresse zu weiteren
Daten herstellt, die in seinem Herrschaftsbereich oder
in demjenigen eines Dritten liegen. |
3.2 Das Format der Inseratebestandteile richtet sich ausschliesslich
nach dem Formular der Diensteanbieterin. Sonderformate sind
nur mit schriftlicher Zustimmung der Diensteanbieterin möglich.
4 Insertionszeitraum, Platzierungsangaben
4.1 Der Insertionszeitraum bestimmt sich individuell gemäss
Formular.
4.2 Der Inserent hat sowohl vor als auch während einer
Schaltung keinen Platzierungsanspruch. Die Diensteanbieterin
entscheidet über die Platzierung nach billigem Ermessen.
5 Verwendung der Vorlagen und Daten des Inserates und seinen
Bestandteilen nach Beendigung des Vertrages
5.1 Die Diensteanbieterin übernimmt für die ihr
vom Inserenten überlassenen Vorlagen und Daten sowie
allfälligen weiteren Materialien keine Verantwortung
und ist nicht verpflichtet, diese an den Inserenten zurückzugeben.
Die Diensteanbieterin ist demgegenüber berechtigt, aber
nicht verpflichtet, die Vorlagen und Daten sowie allfällige
weitere Materialien des Inserenten zeitlich unbegrenzt zu
archivieren oder zu vernichten.
6 Vorläufige Sperrung und endgültige Entfernung
der Inserates
6.1 Die Diensteanbieterin ist berechtigt, die Schaltung
des Inserats oder allenfalls nur Bestandteile hiervon unter
Wahrung ihres Vergütungsanspruchs zu unterbrechen, falls
ein hinreichender Verdacht besteht, dass das Inserat oder
Bestandteile hiervon rechts- und sittenwidrige sowie auf andere
Art anstössige Inhalte oder Formgebungen enthalten oder
mittels Link auf solche verweisen. Dies gilt insbesondere
in den Fällen der Ermittlungen staatlicher Behörden
oder einer Abmahnung eines vermeintlich Verletzten. Dasselbe
gilt, falls das Inserat für die Diensteanbieterin oder
übrige Inserenten, Unternehmen und Privatpersonen, welche
auf der Internetplattform der Diensteanbieterin in irgend
einer Form auftreten, unzumutbar ist.
6.2 Der Inserent wird über die Sperrung unterrichtet
und hat die gesperrten Inhalte und Formgebungen unverzüglich
zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit zu beweisen.
6.3 Die Sperrung des Inserats oder einzelner Bestandteile
wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet oder
der/die rechts-/sittenwidrige oder unzumutbare Inhalt/Formgebung
beseitigt worden ist. Andernfalls ist die Diensteanbieterin
berechtigt, das Inserat oder Teile hiervon endgültig
zu entfernen. Im Falle einer Sperrung bleibt der Vergütungsanspruch
der Diensteanbieterin gemäss Ziff. 11 vollumfänglich
gewahrt. Ansprüche auf Abgeltung ihrer in diesem Zusammenhang
entstandenen Umtriebe sowie weiterer Schadenersatz bleiben
ausdrücklich vorbehalten.
6.4 Die Diensteanbieterin ist bei Vorliegen ausserordentlicher
Kündigungsgründe gemäss Ziff. 13, namentlich
bei Zahlungsverzug des Inserenten, berechtigt, das Inserat
ohne vorangehende Anzeige endgültig zu entfernen. In
diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch der Diensteanbieterin
gemäss Ziff. 11 vollumfänglich gewahrt. Ansprüche
auf Abgeltung ihrer in diesem Zusammenhang entstandenen Umtriebe
sowie weiterer Schadenersatz bleiben ausdrücklich vorbehalten.
7 Verwendung, Rechteübertragung
7.1 Das Inserat wird durch die Diensteanbieterin wie folgt
verwendet:
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- |
Öffentliche Wiedergabe und Wahrnehmbarmachung des
integralen Inserates und seiner einzeln verwertbaren Bestandteile
auf der Internetplattform der Diensteanbieterin unter
der Bezeichnung „Baumaschinen“ oder einer
abgeänderten Bezeichnung (vgl. Ziff. 8.2) in einer
von der Diensteanbieterin gewählten Form und technischen
Art; |
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- |
Speicherung des Inserates und seiner Bestandteile in
und Abruf aus einer Datenbank der Diensteanbieterin oder
eines von ihr beauftragten Dritten. |
7.2 Der Inserent überträgt der Diensteanbieterin
sämtliche für die Nutzung gemäss Ziff. 7.1
erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-
und sonstigen Rechte am Inserat sowie an einzelnen verwertbaren
Bestandteilen hiervon mit dem Recht zur Weiterübertragung
oder Unterlizenzierung. Darin ist namentlich (d.h. nicht abschliessend)
enthalten, das Recht, das Werk zu speichern, zu vervielfältigen,
zu verbreiten, zu senden und weiter zu senden, zu bearbeiten,
das Recht, das Werk vorzutragen auf- und vorzuführen,
anderweitig wahrnehmbar zu machen sowie öffentlich wiederzugeben.
7.3 Die Rechteübertragung erfolgt räumlich unbegrenzt
(weltweit). Zeitlich ist die Rechteübertragung für
die Schaltung auf das Internetplattform der Diensteanbieterin
auf 30 Tage nach Ablauf der Vertragsdauer beschränkt.
Für die Speicherung in eine und Abruf aus einer Datenbank
der Diensteanbieterin oder eines von ihr beauftragten Dritten
erfolgt die Rechteübertragung zeitlich unbeschränkt.
8 Gewährleistung und Haftung der Diensteanbieterin
8.1 Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen
sowie alle Ansprüche des Inserenten gegenüber der
Diensteanbieterin, gleichgültig aus welchen Rechtsgrund
sie gestellt werden, sind in diesen AGB abschliessend geregelt.
8.2 Der Diensteanbieterin sind weder natürliche noch
juristische Personen bekannt, welche namentlich gestützt
auf das Urheber-, Kennzeichen-, Namen- sowie Wettbewerbsrecht
an der Bezeichnung der Internetplattform “Baumaschinen“
besser berechtigt wären als sie. Die Diensteanbieterin
behält sich allerdings, insbesondere bei Gesetzesänderungen
oder aufgrund amtlicher Verfügungen, das Recht vor, die
heutige Bezeichnung der Internetplattform jederzeit und ohne
vorangehende Ankündigung abzuändern. Eine Haftung
gegenüber dem Inserenten aus der Änderung der Bezeichnung
der Internetplattform besteht keinem Titel und wird vollumfänglich
wegbedungen.
8.3 Die Diensteanbieterin gewährleistet im Rahmen der
vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen
technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe
des Inserats und seiner Bestandteile. Dem Inserent ist jedoch
bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich
ist, jederzeit eine gänzlich mängelfreie Wiedergabe
eines Inserates oder einzelner seiner Bestandteile zu ermöglichen.
Die Gewährleistung gilt daher nicht für unwesentliche
Mängel. Ein Mangel in der Darstellung des Inserates oder
einzelner seiner Bestandteile ist insbesondere (nicht abschliessend)
dann unwesentlich, wenn er hervorgerufen wird
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durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft-
und/oder Hardware (z.B. Browser) des Users oder seines
Internetdienstleisters oder |
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wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe des
Inserates oder einzelner seiner Bestandteile dessen Zweck
nicht wesentlich beeinträchtigt. |
Der Inserent hat bei erheblichen Mängeln in der Wiedergabe
des Inserates oder einzelner Bestandteile Anspruch auf Verlängerung
des Insertionszeitraumes und zwar um die Dauer, in welcher
die Wiedergabequalität erheblich ungenügend war.
Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Verlängerung
des Insertionszeitraumes hat der Inserent ein Recht auf eine
anteilsmässige Herabsetzung der Vergütung oder bei
bereits erfolgter Leistung auf Rückerstattung ohne Zins.
Vorbehalten bleibt Ziff. 8.4. Weitere Ansprüche des Inserenten
bestehen unter allen Titeln nicht und werden vollumfänglich
wegbedungen.
Bei einem Serverausfall über einen erheblichen Zeitraum
(mehr als 10% der gebuchten Zeit) darf (es besteht diesbezüglich
kein Anspruch seitens des Inserenten) die Diensteanbieterin
die entgangene Insertionszeit nachholen, sofern dies den Interessen
des Inserenten nicht zuwiderläuft. Ist letzteres der
Fall, so entfällt die Zahlungspflicht des Inserenten
für die Dauer derjenigen Ausfallzeit, welche 10% des
gebuchten Insertionszeitraums überschreitet. Bei bereits
erfolgter Vergütung erfolgt die Rückerstattung ohne
Zins. Vorbehalten bleibt Ziff. 8.4. Weitere Ansprüche
des Inserenten bestehen unter keinem Titel und werden vollumfänglich
wegbedungen.
8.4 Von der Gewährleistung der Diensteanbieterin vollumfänglich
ausgenommen sind Störungen, die aufgrund von Mängeln
am Server des Inserenten sowie Dritten (im Falle eines Links)
oder infolge Unterbruchs der Kommunikationswege zum Server
der Diensteanbieterin verursacht worden sind.
8.5 Ausserhalb des Herrschaftsbereiches der Diensteanbieterin
wird jegliche Haftung für die Folgen eines Datenverlustes
einerseits sowie die Datensicherheit andererseits vollumfänglich
wegbedungen.
8.6 Die Diensteanbieterin ist nicht verpflichtet, die vom
Inserenten zur Verfügung gestellten Vorlagen und Daten
inhaltlich auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit,
Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern
zu überprüfen und übernimmt dafür weder
die Gewähr noch irgend eine Haftung.
8.7 Alle weiteren, nicht ausdrücklich in diesen AGB
eingeräumten Ansprüche des Inserenten werden vollumfänglich
wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für
allfällige Ansprüche des Inserenten für Vertrags-
und Rechtsverletzungen, welche infolge rechtswidriger Absicht
oder grober Fahrlässigkeit durch die Erfüllungsgehilfen
der Diensteanbieterin entstanden sind.
9 Gewährleistung und Haftung des Inserenten
9.1 Der Inserent verpflichtet sich, bei der Gestaltung und
Formulierung des Inserates sowie dessen Bestandteile die gesetzlichen
Bestimmungen einzuhalten.
9.2 Der Inserent gewährleistet, dass die Wahrnehmbarmachung
des Inserates auf der Internetplattform der Diensteanbieterin
ausschliesslich im Rahmen und im Zusammenhang mit seiner beruflichen
und gewerblichen Tätigkeit erfolgt.
9.3 Der Inserent gewährleistet, dass er Inhaber sämtlicher
Rechte ist, welcher er gemäss Ziff. 7.2 und 7.3 der Diensteanbieterin
überträgt.
9.4 Der Inserent haftet für alle Folgen und Nachteile,
die der Diensteanbieterin durch die missbräuchliche oder
rechtswidrige Verwendung ihrer Internetplattform oder dadurch
entstehen, dass der Inserent seinen sonstigen Pflichten gemäss
Vertrag nicht nachkommt.
9.5 Der Inserent stellt die Diensteanbieterin auf erstes
Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen
der Verletzung straf-, urheber-, wettbewerbs-, haftpflicht-rechtlicher
oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können.
Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen
Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten.
Der Inserent verpflichtet sich, die Diensteanbieterin nach
Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der
Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
10 Mängelrüge
10.1 Der Inserent hat das erstellte Inserat unverzüglich
nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel,
welche mit der Wiedergabe und deren Qualität im Zusammenhang
stehen, gegenüber der Diensteanbieterin unverzüglich
schriftlich zu rügen. Unterlässt der Inserent die
Mängelrüge, so gilt das Inserat sowie alle seine
Bestandteile als vorbehaltslos genehmigt.
11 Vergütung, Preisliste
11.1 Die Vergütung der Leistung der Diensteanbieterin
richtet sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
jeweils gültigen Preisliste, welche auf der Internetplattform
der Diensteanbieterin verfügbar ist.
11.2 Die Nettopreise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher
Mehrwert-/Umsatzsteuer.
12 Zahlungsbedingungen/Zahlungsverzug
12.1 Die Vergütung gemäss Ziff. 11 ist innert
zehn Tagen nach der Aufschaltung des Inserates zur Zahlung
fällig. Rechnungsbeträge (inkl. Mehrwert-/Umsatzsteuer)
bis CHF 100.00/EURO 75.00 sind ausschliesslich mittels Kreditkarte
zu bezahlen.
12.2 Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Inserent
ohne vorgängige Mahnung Verzugszins von 5% p.a.
12.3 Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Diensteanbieterin
berechtigt, die Schaltung des Inserates bis Zahlungseingang
zu unterbrechen.
13 Ausserordentliche Kündigung
13.1 Die Diensteanbieterin ist zur ausserordentlichen Kündigung
insbesondere dann berechtigt, wenn:
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der Inserent seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt; |
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der Inserent trotz Abmahnung gegen Bestimmungen des
Vertrages verstößt; |
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der Inserent ein gegen Dritte gerichtetes Fehlverhalten
begeht, namentlich indem er die Internetplattform der
Diensteanbieterin zu rechtswidrigen oder für Dritte
belästigenden Zwecken einsetzt. |
13.2 Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung durch
die Diensteanbieterin bleibt ihr Vergütungsanspruch gemäss
Ziff. 11 vollumfänglich gewahrt. Ansprüche auf die
Abgeltung ihrer in diesem Zusammenhang entstandenen Umtriebe
sowie weiterer Schadenersatz bleiben ausdrücklich vorbehalten.
14 Datenschutz
14.1 Der Inserent gibt die Einwilligung, dass seine im Formular
angegebenen personen-bezogenen Daten ausschließlich
zu folgenden Zwecken von der Diensteanbieterin maschinenlesbar
gespeichert, bearbeitet und genutzt werden:
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zur Wahrnehmbarmachung des Inserates und seiner Bestandteile
auf der Internetplattform der Diensteanbieterin; |
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zum Zwecke der Vergütung und Abrechnung des Inserats; |
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zur Aufnahme und Abruf des Inserates auf einer Datenbank
der Diensteanbieterin oder eines von ihr beauftragten
Dritten auch über dies Dauer des Vertrages hinaus. |
14.2 Um festzustellen, inwiefern die Internetplattform für
die Diensteanbieterin von Interesse ist und verbessert werden
kann, werden neben den Nutzungsarten gemäss Ziff. 14.1
allgemeine, nicht personenbezogene insbesondere statistische
Daten über die Nutzung der Internetplattform Online-Dienstleistungen
von der Diensteanbieterin festgehalten. Dazu können Umfragen
durchgeführt sowie Daten und Informationen aus Server-Protokolldateien
auf ganzheitlicher Basis zusammengefasst und für Statistiken
und Analysen genutzt werden. Der Inserent stimmt auch dieser
Nutzungsart ausdrücklich zu.
14.3 Die Diensteanbieterin verpflichtet sich, die ihr im
Rahmen der Rechtsbeziehungen mit dem Inserenten bekannt werdenden
Daten des Inserenten, vorbehaltlich einer anderweitig erteilten
Einwilligung durch den Inserenten, nur gemäss dem in
Ziff. 14.1 und 14.2 angegebenen Zweck und Form zu bearbeiten.
14.4 Der Inserent kann jederzeit die zu seiner Person gespeicherten
persönlichen Daten, unentgeltlich bei der Diensteanbieterin
einsehen. Dazu kann der Inserent schriftlich eine Anfrage
an die Diensteanbieterin stellen.
15 Übertragung des Vertrages durch die Diensteanbieterin
Die Diensteanbieterin behält sich das Recht vor, jederzeit
den laufenden Vertrag mit seinen Rechten und Pflichten vollumfänglich
oder teilweise auf Dritte zu übertragen, ohne den Inserenten
benachrichtigen zu müssen.
16 Schlussbestimmungen
16.1 Alle rechtlich verbindlichen Willensäusserungen
der Diensteanbieterin, welche im Widerspruch zu den Bedingungen
im Inserateformular, den vorliegenden AGB sowie der aktuellen
Preisliste stehen, bedürfen der Schriftform (einfache
Schriftlichkeit).
16.2 Eine etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
im Inserateformular sowie den vorliegenden AGB berührt
nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Ungültige
Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten
Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten
kommen. Gleiches gilt bei Auftreten ausfüllungsbedürftiger
Lücken.
17 Gerichtsstand und anwendbares Recht
17.1 Als Gerichtsstand für Ansprüche
aus dem Vertag und allen anderen Rechtsbeziehungen zwischen
den Parteien gilt der Sitz der Diensteanbieterin.
17.2 Der Vertrag sowie die Rechtsbeziehungen zwischen den
Parteien, auch solche, die sich nicht unmittelbar aus dem
Vertrag ergeben, unterstehen dem materiellen schweizerischen
Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf vom 11. April 1980 („Wiener-Kaufrecht“).
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